Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) dürfen die nicht gewinnorientierten Cannabis Social Clubs, nach Erhalt der Anbaulizens, Cannabis zu Genusszwecken anbauen und für den Eigenkonsum an die Mitglieder abgeben.

Der Konsum von Cannabis ist auf dem Gelände des Vereins und im Umkreis von 100m untersagt.