Beitragsordnung des NoTill420 CannabisSocialClub e.V.

Beitragsordnung des NoTill420 CannabisSocialClub e.V.

Beitragsordnung des NoTill420 CannabisSocialClub e.V.

Unsere Beitragsordnung dient der gerechten Verteilung der finanziellen Belastungen im Verein und ermöglicht eine transparente und verbindliche Festlegung der Mitgliedsbeiträge, um eine geregelte Finanzierung und Planung zu gewährleisten. Sämtliche Vereinsmittel dienen unserem Vereinszweck laut unserer Satzung.

  • 1 Allgemeines
  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag nach den nachstehenden Bestimmungen. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
  • 2 Mitgliedsbeiträge
  1. Der Beitrag für eine Mitgliedschaft beträgt jährlich 120 €. Dieser fällt zu Jahresbeginn an und wird bei Eintritt im laufenden Jahr anteilig berechnet. Der Jahresbeitrag kann ganz- halb- oder vierteljährlich entrichtet werden.

2.Für das Jahr des Vereinsbeitritts ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 75 € und der Jahresbeitrag bzw. anteilige Jahresbeitrag zu bezahlen. Die Aufnahmegebühr an den Verein ist vorab in einer Summe zu entrichten. Der Jahresbeitrag kann ganz- halb- oder vierteljährlich entrichtet werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem auf den bestätigten Aufnahmeantrag folgenden erfolgreichen Zahlungseingang. Bei Barzahlung sofort.

  1. Mitglieder zahlen per Überweisung oder bezahlen bei dem/der Schatzmeister/-in in BAR. Optional kann der Verein ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten. Eingegangene Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert.
  2. Hat ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit entrichtet, wird es vom Vorstand abgemahnt. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen, informiert der Vorstand das Mitglied über drohenden Ausschluss wegen Beitrags Säumigkeit. Erfolgt auch dann keine Zahlung, schließt der Vorstand das Mitglied nach angemessener Zeit aus.
  • 3 Vereinskonto

NoTill420 CannabisSocialClub e.V.

Postbank Filiale 1 Gummersbach

IBAN DE28 3607 0208 0057 6231 00

BIC DEUTDEDEP07

  • 4 Vereinsaustritt
  1. Die Beitragspflicht endet mit der Beendigung der Mitgliedschaft.
  2. Der Austritt muss schriftlich gegenüber mindestens einem Vorstandsmitglied erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats möglich.
  3. Mit erfolgtem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds verfallen alle offenen Mitgliedsbeiträge des betreffenden Mitglieds gegenüber dem Verein. Ebenso gibt es keine Rückerstattung bereits geleisteter Mitgliedsbeiträge.
  • 5 Änderung der Beitragsordnung
  1. Diese Beitragsordnung kann durch Beschluss des Vorstandes geändert werden.
  2. Sie ist insbesondere anzupassen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins verändern.
  3. Anträge auf Änderung können von Mitgliedern beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.